Erfassung von Anfangsbeständen in der Unionsdatenbank: Die Initial Stock Registration

In Senza categoria da agriportance GmbH

Was ist die Unionsdatenbank (UDB)? 

Die Unionsdatenbank ist ein Register von Nachweisen im Biokraftstoffsektor, welches von der EU-Kommission eingerichtet und betrieben wird. Durch sie soll eine bessere Rückverfolgbarkeit von gasförmigen und flüssigen (Bio)Kraftstoffen ermöglicht werden. Dadurch sollen Doppelanrechnungen und Doppelvermarktungen von Nachhaltigkeitseigenschaften vermieden werden. Etwa, dass Treibhausgaseinsparungen von einer Bioenergiemenge auf die deutsche Biokraftstoffquote und den EU-ETS angerechnet werden. Außerdem soll durch die Einrichtung und den Betrieb der Unionsdatenbank das Risiko für Betrug reduziert werden. Hier könnte durch das Erfassen der Biomasse verhindert werden, dass z.B. große Mengen Palmöl im EU-Ausland fälschlicherweise als Biodiesel deklariert werden, da für diese Mengen in der UDB die Verknüpfung zur Biomasse vorliegen müsste.  

Einrichtung der Unionsdatenbank nach der RED II

Die Einrichtung und der UDB wird in der „Renewable Energy Directive“ (RED II) in § 28 (2) und (4) geregelt: „Die Kommission sorgt dafür, dass eine Unionsdatenbank eingerichtet wird, die die Rückverfolgung flüssiger und gasförmiger Kraftstoffe für den Verkehr ermöglicht, die auf den Zähler gemäß Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b angerechnet werden können oder für die Zwecke von Artikel 29 Absatz 1 Unterabsatz 1 berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten verlangen von den betreffenden Wirtschaftsteilnehmern, dass sie in dieser Datenbank Angaben über die getätigten Transaktionen und die Nachhaltigkeitseigenschaften dieser Kraftstoffe machen, einschließlich ihrer Lebenszyklustreibhausgasemissionen, beginnend beim Ort ihrer Produktion bis hin zum Kraftstoffanbieter, der sie auf den Markt bringt. Die Mitgliedstaaten können eine nationale Datenbank einrichten, die mit der Datenbank der Union verknüpft ist, wobei sie sicherstellen, dass eingegebene Daten sofort zwischen den Datenbanken übermittelt werden.“. 

Wer muss alles in der UDB Daten hinterlegen und diese Nutzen? 

In der UDB sollen gemäß der RED II im Transportsektor alle gasförmigen und flüssigen Kraftstoffe erfasst werden. Dazu gehören unter anderem Biokraftstoffe, Bioliquids und nachhaltige Gase. Darunter fallen unter anderem Biomethan und Wasserstoff. Außerdem sollen Renewable fuels of non-biological origin (RFNBOs) und Recycled carbon fuels dort erfasst werden. Ab der RED III soll der Geltungsbereich auf den Sektor von Biomasse die für die Wärme/Kälteproduktion und Stromproduktion eingesetzt wird ausgeweitet werden.  

Geltungsbereich der UDB

Da der Geltungsbereich der UDB sich nicht nur auf die letzte Schnittstelle beschränkt, wie das z.B. bei Nabisy der Fall ist, ist auch der Nutzerkreis hier entsprechend größer. Aktuell müssen sich alle Wirtschaftsteilnehmer entlang der Wertschöpfungskette von Biokraftstoffen registrieren und Daten hinterlegen ab der Sammelstelle von Biomasse. Das heißt jeder Händler von Biomasse der Biomasse wie Silomais, Gülle/Mist oder Siedlungsabfälle aufnimmt müsste sich in der UDB registrieren. Ausgenommen sind derzeit die Ursprungsorte von Biomasse wie landwirtschaftliche Betriebe oder Restaurants im Fall von Küchenabfällen. Diese müssen allerdings weiterhin ihre Selbsterklärungen in dem jeweils gewünschten System, wie REDcert-EU, ISCC-EU, SURE, BetterBiomass oder anderen ausstellen an den Sammler der Biomasse. Diese Biomassen werden dann vom Sammler der Biomasse in der UDB als „Transaktion des Käufers am Ursprungsort“ mit den verknüpften Nachhaltigkeitseigenschaften erfasst. Der Ersterfasser/Sammler der Biomasse kann diese dann an einen anderen Wirtschaftsteilnehmer z.B. eine Biogasanlage weitergeben. Die Weitergabe/Transaktion muss in der UDB innerhalb von 72 Stunden erfasst werden. Ebenso müssen Konversionen von Biomasse erfasst werden. Im Fall von Biomethan könnte dies z.B. die Biogasproduktion sein, wo aus einem Volumen Biomasse, wie z.B. Hühnertrockenkot Biogas produziert wird.  

Unterschiedliche Bezeichnungen von Biomassen der Register

Trickreich ist, dass es verschiedene Biomasse Bezeichnungen in den verschiedenen Registern und Systemen gibt. So kennt die UDB aktuell im Falls von Gülle „Manure“, „Manure with organic waste“ und „Manure with organic waste and energy crops“. Die Materialliste von ISCC kennt hingegen nur „Manure“. Register wie Nabisy hingegen berücksichtigen in ihren Biomassecodes nicht nur das Ausgangsmaterial sondern auch den Produktionsprozess. So gibt es für Biomethan aus Gülle 4 verschiedene Codes die auch berücksichtigen, ob eine Abgasverbrennung stattgefunden hat und ob ein geschlossenes Gärrückstandslager vorhanden ist: „Biomethan aus Gülle (alle Tierarten); geschlossenes Gärrückstandslager; Abgasverbrennung“.  

Was sind erste Schritte mit der UDB? 

Der erste Schritt mit der UDB für alle Wirtschaftsteilnehmer ist die Erfassung von Anfangsbeständen. Dies ist laut Dokumentation der UDB ab dem 01.01.2024 für alle Wirtschaftsteilnehmer erforderlich. Hierzu müssen zunächst alle Lieferanten angelegt werden. Anschließend kann der Nutzer zu „Erfassung von Anfangsbeständen“ navigieren: 
Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Website enthält.Automatisch generierte Beschreibung 

Dort kann dann unter „Anfangsbestand erfassen“ dieser für eine Biomasse oder auch für Zwischenprodukte, wie Biogas oder Endprodukte wie Biomethan angelegt werden:  

Quelle: UDB | 28.08.2024

Klickt der Wirtschaftsteilnehmer auf diesen Button öffnet sich ein Menü wo Daten rund um die Biomasse aber auch PoS Daten erfasst werden können:  

Quelle: UDB | 28.08.2024

Da es aktuell noch keine Möglichkeit gibt fehlerhaft eingegebene Biomassen nach finaler Speicherung zu korrigieren ist hier Vorsicht bei der Eingabe geboten.

Gerne können wir ihnen bei Fragen rund um das Thema UDB Administration, Treibhausgaswertberechnung und Massenbilanzierung zur Seite stehen.