Was ist eine Zertifizierung?

Mit der Zertifizierung von Biomasse sollen sowohl ökologische als auch soziale Mindeststandards sichergestellt werden. Biomasse soll so produziert werden, dass der daraus entstehende Biokraftstoff deutlich weniger Treibhausgase verursacht als der Kraftstoff aus fossilen Energieträgern („FNR – Biogas: Zertifizierung“ o. J.). Dabei ist zu beachten, dass Biomasse nachhaltig produziert werden muss. Das bedeutet insofern, dass keine Flächen zerstört werden dürfen, die besonders schützenswert sind. Zu diesen Flächen gehören unter anderem Moore, Grasland mit einer hohen Biodiversität, Urwälder und viele weitere. Auf EU-Ebene, wurden bereits im Jahr 2009 mit der RED (Renewable Energy Directive) diese Nachhaltigkeitsanforderungen festgesetzt (Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Text von Bedeutung für den EWR.) 2018).

Was sind Zertifizierungsstellen?

Zertifizierungsstellen sind laut der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) unabhängige natürliche oder juristische Personen, die in einem anerkannten Zertifizierungssystem Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten ausstellen, sobald diese die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Zertifizierungsstellen sind ebenfalls dafür verantwortlich die Betriebe, Schnittstellen, Lieferanten etc. also jeden Teilnehmer der Wertschöpfungskette zu kontrollieren, dass die Regelungen eingehalten werden („Biokraft-NachV – Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen“ o. J.).

Was sind Zertifizierungssysteme?

Mittels den Zertifizierungssystemen, kann nachgewiesen werden, ob bei der Produktion von Biomethan alle von der EU geforderten Nachhaltigkeitskriterien, die in der RED II stehen, erfüllt worden sind. Zertifizierungssysteme können jedoch nicht einfach so ins Leben gerufen werden. Sie müssen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und zusätzlich von der Europäischen Kommission anerkannt werden. Einiger dieser Kriterien zur Anerkennung sind zum Beispiel, dass jede Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale rückverfolgbar sind, dass die Prüfer sowohl über die allgemeinen als auch über die spezifischen Prüfungsfähigkeiten in Bezug auf die Systemkriterien verfügen und das Unternehmen geprüft werden, bevor sie mit der Teilnahme an der Regelung beginnen („Freiwillige Systeme“ o. J.). Die Europäische Kommission hat bisher 13 freiwillige Systeme anerkannt. REDcert, ISCC und Sure sind nur einige davon. Unter folgendem Link können Sie weitere anerkannte Systeme finden: https://energy.ec.europa.eu/topics/renewable-energy/bioenergy/voluntary-schemes_en („Freiwillige Systeme“ o. J.).

Wie funktioniert eine Zertifizierung?

Abbildung 1 Wie funktioniert eine Zertifizierung verändert nach (Knebel und Mühlenhoff 2011)

Für die Überwachung und Kontrolle der kompletten Wertschöpfungskette und derer Schnittstellen, sind unabhängige Zertifizierungssysteme und -stellen zuständig. Schnittstellen sind Betriebe der Wertschöpfungskette. Es können Betriebe sein, die die für die Herstellung von Biokraftstoffen erforderliche Biomasse aufnehmen, es können Betriebe sein, die die Biomasse produzieren, es können aber auch Privathaushalte sein, wenn es um Reststoffe geht („Biokraft-NachV.pdf“ o. J.). Sobald alles zertifiziert und überwacht wurde, wird dem Biokraftstoffhersteller oder dem Stromerzeuger nach dem EEG die Ausstellung des Nachhaltigkeitsnachweises zugekommen, welcher diesen Nachweis wiederrum an das BLE schickt (Knebel und Mühlenhoff 2011).

Ist eine Kombination von mehreren Systemen sinnvoll?

Alle freiwilligen und nationalen Systeme, die von der EU anerkannt worden sind, werden ebenfalls unter der ISCC EU akzeptiert („Akzeptanz anderer Systeme › ISCC-System“ o. J.). Eine Doppelzertifizierung nach REDcert und SURE kann sinnvoll sein, wenn sich die Produktion von Biomethan für den Treibstoffmarkt und Biogas für die Produktion von Strom und Wärme beim Produzenten befinden. In diesem Fall müsste sich somit das Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) nach REDcert zertifizieren lassen, dass Blockheizkraftwerk (BHKW) jedoch nach SURE („REDcert-EU Zertifizierung – GUTcert“ o. J.). REDcert bietet verschiedene Zertifizierungssysteme an. Die REDcert-DE und REDcert-EU zertifizieren beispielsweise für nachhaltige Biomasse, Brennstoffe und ebenfalls für nachhaltige Agrarrohstoffe. Letzteres bezieht sich auf die Lebensmittel und Futtermittelwirtschaft. Um die stoffliche Nutzung in der chemischen Industrie kümmert sich das REDcert 2 System („Home“ o. J.).  SURE hingegen bietet neben der landwirtschaftlichen Biomasse und dem Bereich der Abfall und Reststoffe sowie der forstwirtschaftlichen Biomasse Zertifizierung ebenfalls noch die Zertifizierung von Strom und Wärme/Kälte aus festen und gasförmigen Biomasse-Brennstoffen an („Sure“ o. J.). Dies ist beim REDcert System nicht der Fall. Aus diesem Grund wäre eine Zertifizierung sowohl nach REDcert als auch nach SURE sinnvoll, da die Kombination aus beiden viele Bereiche abdeckt.

Fazit

Abschließend kann man sagen, dass eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach REDcert, SURE, ISCC oder anderen von der EU-Kommission zugelassenen Zertifizierungssystemen Sinn macht. Sie kontrollieren die Nachhaltigkeitsanforderungen die die REDii vorgibt. Wenn Sie also nachhaltigen Biomassekraftstoff vertreiben wollen, ist es notwendig sich dementsprechend zertifizieren zu lassen.

Wenn Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden! Wir versuchen Ihnen alle noch offenen Fragen zu beantworten, sodass Sie sich bei einer Zertifizierung sicher fühlen können.  

Ihr agriportance Team

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