Biomethan ist ein Biokraftstoff, der durch verschiedene Verfahren der Stoffumwandlung aus Rohstoffen biogenen Ursprungs gewonnen wird. Die weltweit erste Regelung, welche die Nachhaltigkeitseigenschaften von Biokraftstoffen definiert ist die Renewable Energy Directive (RED I) der europäischen Union (EU). In ihr wurden die verbindlichen Ziele für alle EU-Mitgliedstaaten definiert. Ein Ziel ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Verkehrssektor im Jahr 2020 10% betragen soll. Ein weiteres ist, dass die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor um 6% gegenüber dem Jahr 2010 gesenkt werden sollen1 . Um einen Biokraftstoff als solchen gemäß der RED I anzuerkennen ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig. Durch die Novellierung der RED I 2018 und deren Implementierung in nationale Gesetzgebung bis zum Juli 2021 innerhalb der EU gab es weitreichende Änderungen in Bezug auf Biomethan als Kraftstoff. War Biomethan bisher als Kraftstoff ein Randthema wurde dieser durch Neuerungen wie den „Güllebonus“ und die Fortschrittlichkeit von Rest- und Abfallstoffen zu einer interessanten Option zur Generierung von Treibhausgasquotenerfüllungsoptionen. Dadurch werden immer mehr Stellen entlang der Biomethanwertschöpfungskette mit dem Thema Nachhaltigkeitszertifizierung konfrontiert. Hier soll ein erster Überblick über Anforderungen und Ablauf der Zertifizierung gegeben werden.

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