Dena Nachweise – Hinterlegen von THG-Werten im Betriebsaudit

W Biometan, GEG, THG przez agriportance GmbH

Die Rolle des dena-Biogasregisters im Klimaschutz 

Das Biogasregister der dena (Deutsche Energie-Agentur) spielt eine zentrale Rolle bei der Nachweisführung im Strom- und Wärmemarkt. Die Europäische Union hat sich 2018 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen zu verringern und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu stärken. Um diese Klimaziele auf nationaler Ebene umzusetzen, wurden Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen. Das regelt die Vergütung von Strom aus nachhaltigen Quellen, wie Biomethan. Das EEG stellt auch Anforderungen an die Stromerzeugung, vor allem die lückenlose Nachweisführung. Dazu wurde das Biogasregister in Deutschland als zentrales Register zur Erfassung und Übertragung von Herkunftsnachweisen ins Leben gerufen, dessen gesetzliche Grundlage im dena Biogasregister Leitfaden vermerkt ist. Neben dem Biogasregister ist Nabisy (Nachhaltiges-Biomasse-System) ein weiteres Register. Nabisy und dena haben eine gewisse Überschneidung, aber deckt hauptsächlich den Emissionshandel ab. 

Was sind dena-Nachweise und warum sind sie wichtig? 

Das Biogasregister (BGR) ist eine Plattform zur Dokumentation und Weitergabe von Herkunftsnachweisen für Biomethan, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingesetzt werden. Zusätzlich gibt es noch das Register Nabisy für Nachhaltigkeitsnachweise, die zur Erfüllung anderer Gesetze wie die THG-Quote oder das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erforderlich sind. 

Anlagen, die Strom für das EEG oder Wärme für das GEG produzieren, sind verpflichtet, die Biomethanmengen des Vorjahres bis spätestens 28. Februar zertifizieren zu lassen. 

Erfassung der Daten im dena-System

Um Biomethanmengen zu erfassen, müssen Registerteilnehmende zunächst die entsprechende Anlage im System hinterlegen. Anschließend veranlassen sie ein Anlagenaudit (AAD), das der Überprüfung der Anlageninformationen dient. Nach erfolgreicher Bestätigung des Anlagenaudits (AAD) können Produktionschargen (PC) in das Biogasregister eingebucht werden. Dabei ist es möglich, PC entweder unterjährig oder am Anfang des darauffolgenden Jahres einzubuchen.

Am Anfang des Folgejahres werden die eingebuchten PC einem Betriebsaudit (BAD) unterzogen. Dieses Audit dient der Verifizierung der eingespeisten Mengen sowie der Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie z. B. der Massenbilanzierung. Das Betriebsaudit basiert auf einem standardisierten Kriterienkatalog, der spezifische Anforderungen an die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellt, darunter unter anderem das EEG, GEG und BEHG. Die dena Biogasregister Produktmatrix und der dena Biogasregister Kriterienkatalog unterstützen dabei die Zuordnung der jeweiligen Kriterien zu den Biomethanmengen. Beim Anlegen des BAD können die zutreffenden Kriterien aus einer Liste ausgewählt und der PC zugeordnet werden. Sowohl der Auditor als auch die Registerverwaltung müssen die PC mit den zugeordneten Kriterien bestätigen und somit grün stellen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Mengen gelb zu stellen, was eine getrennte Vermarktung von Herkunftsnachweisen und Biomethan zulässt. Dieses Vorgehen ist jedoch nach der deutschen Gesetzgebung nicht zulässig und findet nur im Ausland oder für das Erreichen freiwilliger Ziele Verwendung. 

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Dokumentation des THG-Werts 

Zusätzlich zu den standardisierten Kriterien ist es auch möglich, sogenannte nachweisrelevante Bemerkungen abnehmen zu lassen. Einige Abnehmer fordern zum Beispiel die Zertifizierung eines THG-Wertes an. Diese Angabe ermöglicht den Händlern die Flexibilität, auch ins europäische Ausland verkaufen zu können. 

Durch die Ergänzung eines “freien Substratkriteriums” haben Sie die Möglichkeit, einen THG-Wert (Treibhausgaswert) für eine spezifische PC anzugeben oder die PC aufzuteilen und unterschiedliche THG-Werte für die jeweiligen Teilmengen zu hinterlegen. Dadurch wird eine flexible und präzise Weitergabe der THG-Werte entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht. Dabei sollten Sie besonders auf die richtige Angabe des THG-Wertes achten. Das erfolgt in g CO2eq/kWh und nicht in g CO2eq/MJ. Die Unterscheidung kommt vom Stromsektor, wo man in kWh rechnet, und dem Emissionshandel und Transportsektor, wo man MJ verwendet. Ergänzend kann eine Beschreibung, wie beispielsweise „EVK1 (020204)“, hinzugefügt werden, um die Dokumentation weiter zu spezifizieren. 

Den THG-Wert können Sie alternativ über einen Lieferschein für Zwischenprodukte (Proof of Sustainability, PoS) weitergeben. Ein wesentlicher Nachteil des PoS ist, dass die dena-Kriterien nicht auf dem PoS ausgewiesen werden und, anders als im dena-Biogasregister, erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Rezertifizierung überprüft werden. Dazu wird der PoS mit dem Herkunftsnachweis, wie im nächsten Kapitel beschrieben, verknüpft. 

Abbildung 1: Das Feld „Freies Substratkriterium hinzufügen“ unter dem Reiter „Substratkriterien“, um den THG-Wert zertifizieren zu lassen.  
Abbildung 2: Beispiel eines freien Substratkriteriums. 

Parallele Nachweisführung 

Um die parallele Verwendung von Herkunftsnachweisen und Nachhaltigkeitsnachweisen sicherzustellen und eine Doppelvermarktung auszuschließen, ist eine sorgfältige Vorgehensweise erforderlich. Wenn eine PC sowohl für das EEG oder das GEG als auch für das BEHG verwendet wird, ist es unter Umständen notwendig, die Nachweise parallel in Nabisy und im Biogasregister zu führen. 

Um Biomethan-Herkunftsnachweise aus dem dena-Biogasregister (BGR) mit den Nachhaltigkeitsnachweisen in Nabisy zu verknüpfen, ist es entscheidend, im Rahmen des dena-Betriebsaudits (BAD) die Anlagennummer der letzten Schnittstelle sowie die relevanten Nachweisnummern rechtzeitig vor dem Audit in die zu prüfenden Anlagenkriterien aufzunehmen. 

Die dena und die BLE arbeiten an einer Schnittstelle der Systeme, was einen automatischen Abgleich der Daten erlauben würde. Bis diese Bemühungen jedoch finalisiert sind, ist die zeitgleiche Übertragung von Herkunfts- und Nachhaltigkeitsnachweisen die empfohlene Vorgehensweise, um Doppelvermarktung auszuschließen. 

Abbildung 3: Das Feld „Nachweisrelevante Bemerkung hinzufügen“ unter dem Reiter „Prüfkriterien“, wie hier zur Verbindung des Nachweises mit einem oder mehreren Nabisy-Nachhaltigkeitsnachweisen. 

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