{"id":2637,"date":"2023-08-04T13:11:00","date_gmt":"2023-08-04T13:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/agriportance.com\/?p=2637"},"modified":"2025-10-24T12:24:57","modified_gmt":"2025-10-24T12:24:57","slug":"plano-de-controlo-no-ambito-do-programa-behg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/agriportance.com\/pt\/blogue\/plano-de-controlo-no-ambito-do-programa-behg\/","title":{"rendered":"Plano de acompanhamento no \u00e2mbito do SESTA"},"content":{"rendered":"\n
In diesem Artikel werden wir uns mit dem \u00dcberwachungsplan im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) besch\u00e4ftigen und herausfinden, wer davon betroffen ist und welche Anforderungen daraus resultieren. Zudem werden wir die DEHSt-Pr\u00e4sentation vom 04.07.2023 betrachten, um einen umfassenden \u00dcberblick \u00fcber das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) in Deutschland zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat Auswirkungen auf das Biomethan, welches dem Erdgasnetz entnommen wird. Seit diesem Jahr unterliegt Biomethan dem nationalen Emissionshandel. Verpflichtet im Sinne des BEHG sind ab dem 1. Januar 2023 auch die Inverkehrbringer, bei denen erstmalig die Energiesteuer f\u00fcr Biomethan entsteht. In der Regel handelt es sich dabei um Biomethanh\u00e4ndler oder BGAAs.<\/p>\n\n\n\n
Die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) regelt die Emissionsermittlung, das Berichtswesen und die Verifizierung im Rahmen des BEHG ab dem Jahr 2023 bis zum Jahr 2030. Es ist wichtig zu beachten, dass Brennstoffemissionen aus nachhaltiger Biomasse mit einem Emissionsfaktor von Null angesetzt werden k\u00f6nnen. Daf\u00fcr muss jedoch ein gesonderter Nachweis \u00fcber die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n
Die Berichtspflicht im Rahmen des BEHG bezieht sich grunds\u00e4tzlich auf CO2-Emissionen aller im Energiesteuergesetz geregelten Energietr\u00e4ger, einschlie\u00dflich Biomethan. Allerdings k\u00f6nnen Brennstoffemissionen aus nachhaltiger Biomasse mit dem Emissionsfaktor Null angesetzt werden, was bedeutet, dass daf\u00fcr keine Emissionszertifikate abgegeben werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n
Um den Emissionsfaktor Null f\u00fcr biogene Emissionen gem\u00e4\u00df \u00a78 Absatz 2 EBeV 2030 verwenden zu k\u00f6nnen, muss ein Nachweis \u00fcber die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse der DEHSt vorgelegt werden. Dieser Nachweis muss entlang der Lieferkette erbracht werden, und es muss eine Massenbilanz gef\u00fchrt werden. Eine Voraussetzung f\u00fcr das Erfassen und Einreichen des Nachweises ist die Zertifizierung entlang der Lieferkette.<\/p>\n\n\n\n
Bisher waren nur Biomethananlagen mit mindestens 2 MW Feuerungsw\u00e4rmeleistung gem\u00e4\u00df der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung zertifiziert. Anlagen, die unter dieser Schwelle liegen und deren Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist wird, m\u00fcssen sich nun m\u00f6glicherweise zertifizieren lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Funktionalit\u00e4t f\u00fcr die \u00dcbertragung der Nachhaltigkeitsnachweise aus der Nabisy-Datenbank der BLE noch nicht technisch eingerichtet. Bis dies erfolgt ist, gilt eine \u00dcbergangsvorschrift, wonach ein elektronischer Nachweis \u00fcber ein anerkanntes Zertifizierungssystem (z.B. SURE) \u00fcbermittelt werden kann.<\/p>\n\n\n\n
Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) f\u00fchrte eine Pr\u00e4sentation zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) in Deutschland durch, das als Ma\u00dfnahmenpaket zur Absicherung der Klimaziele dient. Es beinhaltet die CO2-Bepreisung f\u00fcr Sektoren au\u00dferhalb des EU-ETS. Das BEHG bildet den gesetzlichen Rahmen f\u00fcr das nEHS ab 2021. Die DEHSt ist f\u00fcr den Vollzug des nEHS und des EU-ETS verantwortlich. Die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel flie\u00dfen in den Klima- und Transformationsfonds, der verschiedene Klimaschutzma\u00dfnahmen sowie nationale und internationale Klimaschutzprojekte finanziert.<\/p>\n\n\n\n
Es gibt einen einfachen \u00dcP, der verwendet wird, wenn ausschlie\u00dflich Standardwerte gem\u00e4\u00df Anlage 2 EBeV 2030 verwendet werden. F\u00fcr andere F\u00e4lle gibt es den regul\u00e4ren \u00dcP, der insbesondere bei individueller Bestimmung von Berechnungsfaktoren und Brennstoffmengenermittlungen ohne Bezug auf die EnergieSt-Anmeldung genutzt wird. Der \u00dcberwachungsplan stellt die Compliance der Emissionsberichterstattung sicher, basierend auf genehmigten \u00dcberwachungsmethoden.<\/p>\n\n\n\n
Der \u00dcberwachungsplan bildet die Grundlage f\u00fcr die Erstellung aller Emissionsberichte ab 2024. Er muss f\u00fcr die Handelsperiode bis 2030 bis zum 31.10.2023 \u00fcber die DEHSt-Plattform mit den dazu zur Verf\u00fcgung gestellten elektronischen Vorlagen (Formular-Management-System, FMS) erstellt werden. Der \u00dcberwachungsplan beschreibt die \u00dcberwachungsmethodik zur Berechnung von Brennstoffemissionen. Grunds\u00e4tzlich muss die \u00dcberwachung der Emissionen transparent, vollst\u00e4ndig, vergleichbar, konsistent und genau sein. Neuanlagen (sind die Anlagen, die nach dem 29.02.2020 in Betrieb gegangen sind) m\u00fcssen den \u00dcberwachungsplan vor dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals den Pflichten nach \u00a7 5 TEHG unterliegen, vorlegen. Das bedeutet, dass \u00dcberwachungspl\u00e4ne nicht erst bis zur Inbetriebnahme, sondern bereits vor dem erstmaligen Aussto\u00df von Treibhausgasen vorzulegen sind. Die \u00dcbermittlung der \u00dcberwachungspl\u00e4ne und deren Signatur m\u00fcssen auf elektronischem Weg \u00fcber die Virtuelle Poststelle (VPS) erfolgen. <\/p>\n\n\n\n
Es ist zwischen erheblichen und nicht erheblichen \u00c4nderungen des \u00dcberwachungsplans zu unterscheiden. Daraus entstehen n\u00e4mlich unterschiedliche Anzeigepflichten. Erhebliche \u00c4nderungen sind dabei z.B.: <\/p>\n\n\n\n
Im Falle einer erheblichen \u00c4nderung ist der \u00dcberwachungsplan unverz\u00fcglich anzupassen. <\/p>\n\n\n\n
Nicht erhebliche \u00c4nderungen sind \u00c4nderungen, die der Richtigstellung des bislang schon im \u00dcberwachungsplan beschriebenen dienen und alle \u00fcbrigen Ausnahmen von o.g. erheblichen \u00c4nderungen. Dazu geh\u00f6ren z.B.:<\/p>\n\n\n\n
Alle nicht erheblichen \u00c4nderungen des \u00dcberwachungsplans sollen gesammelt und der DEHSt gemeinsam mit der n\u00e4chsten erheblichen \u00c4nderung angezeigt werden<\/p>\n\n\n\n
Das FMS erm\u00f6glicht den Anwendern eine effiziente Erstellung des \u00dcberwachungsplans. Neben der direkten Dateneingabe, unterst\u00fctzt das System auch den Import von \u00dcberwachungspl\u00e4nen. Ein Versionsverwaltung ist ebenfalls m\u00f6glich. Der \u00dcberwachungsplan kann zus\u00e4tzlich in zwei Modi versetzt werden. <\/p>\n\n\n\n
Lesemodus<\/strong>: Im Lesemodus k\u00f6nnen die Angaben im \u00dcberwachungsplan nur gelesen werden.<\/p>\n\n\n\n Bearbeitungsmodus<\/strong>: Im Bearbeitungsmodus werden alle Funktionen zur Bearbeitung des \u00dcberwachungsplans freigeschaltet. <\/p>\n\n\n\n Abbildung 1:<\/strong> Abbildung 2:<\/strong> Die fett markierten Formulare sind im \u00dcberwachungsplan immer initial angelegt. Alle weiteren Formulare k\u00f6nnen nach Bedarf vom Anlagenbetreiber angelegt werden. Um Formulare hinzuf\u00fcgen zu k\u00f6nnen, ist das \u00fcbergeordnete Formular im Verzeichnisbaum auszuw\u00e4hlen. Soll zum Beispiel ein Formular \u201eMessger\u00e4t\u201c angelegt werden, w\u00e4hlt der Anlagenbetreiber zun\u00e4chst das Formular \u201eDeckblatt\u201c an. Daraufhin erscheinen oberhalb des Verzeichnisbaums die m\u00f6glichen Formulare, die angelegt werden k\u00f6nnen (vgl. Abbildung 2). Es sollen nur Formulare angelegt werden, die aufgrund der Anlagenkonstellation ben\u00f6tigt werden. Wenn ein \u00dcberwachungsplan bei der DEHSt eingereicht werden soll, dann muss die Datei als ZIP-Datei exportiert werden. Die Datei ist anschlie\u00dfend \u00fcber die VPS an die DEHSt weiterzuleiten. <\/p>\n\n\n\n Die elektronische Kommunikation mit der DEHSt erfolgt \u00fcber die Virtuelle Poststelle (VPS). Die VPS ist eine Art elektronisches Postamt, an das Nachrichten auf sicheren Wege gesendet werden k\u00f6nnen und von dem eingehende Nachrichten abgeholt werden m\u00fcssen. Die VPS gew\u00e4hrleistet, dass wirklich nur der gew\u00fcnschte Empf\u00e4nger die Nachricht entschl\u00fcsseln und lesen kann. <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr das Versenden von Nachrichten \u00fcber die VPS sind eine Signaturkarte (SmartCard) mit einer g\u00fcltigen qualifizierten Signatur (QES) und ein passendes Kartenleseger\u00e4t (SmartCardReader) erforderlich. <\/p>\n\n\n\n Abschlie\u00dfend sei erw\u00e4hnt, dass die DEHSt-Plattform f\u00fcr die Kommunikation und Einreichung von \u00dcberwachungspl\u00e4nen und Emissionsberichten genutzt wird. Es ist wichtig, ein Compliance-Konto im nEHS-Register einzurichten, um Daten einzureichen. Die Datenerfassung erfolgt im Formular-Managementsystem (FMS), und nach Erstellung des \u00dcberwachungsplans im FMS wird dieser exportiert, hochgeladen und signiert \u00fcber die DEHSt-Plattform eingereicht.<\/p>\n\n\n\n Quellen<\/p>\n\n\n\n [1] Begr\u00fc\u00dfung und Einf\u00fchrung in das Veranstaltungsprogramm<\/p>\n\n\n\n https:\/\/www.dehst.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/praesentationen\/nehs-infoveranstaltung-2023-07-kuehleis.pdf?__blob=publicationFile&v=4<\/a><\/p>\n\n\n\n [2] Erstellen des \u00dcberwachungsplans im Formular-Management-System (FMS)<\/p>\n\n\n\n https:\/\/www.dehst.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/praesentationen\/nehs-infoveranstaltung-2023-07-kellner.pdf?__blob=publicationFile&v=5<\/a><\/p>\n\n\n\n [3] Allgemeine Einf\u00fchrung in die Emissionsberichterstattung und \u00dcberwachung<\/p>\n\n\n\n https:\/\/www.dehst.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/praesentationen\/nehs-infoveranstaltung-2023-07-alsters.pdf?__blob=publicationFile&v=6<\/a><\/p>\n\n\n\n [4] Elektronische Kommunikation mit der Deutschen Emissionshandelsstelle<\/p>\n\n\n\n
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Struktur der Formulare im FMS [5]\n<\/div>\n\n\n\n
Verzeichnisbaum im FMS [5] <\/p>\n\n\n\n
<\/figure>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\nVirtuelle Poststelle (VPS)<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Signatur<\/strong><\/h3>\n\n\n\n