{"id":2637,"date":"2023-08-04T13:11:00","date_gmt":"2023-08-04T13:11:00","guid":{"rendered":"https:\/\/agriportance.com\/?p=2637"},"modified":"2025-10-24T12:24:57","modified_gmt":"2025-10-24T12:24:57","slug":"plano-de-controlo-no-ambito-do-programa-behg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/agriportance.com\/pt\/blogue\/plano-de-controlo-no-ambito-do-programa-behg\/","title":{"rendered":"Plano de acompanhamento no \u00e2mbito do SESTA"},"content":{"rendered":"\n

In diesem Artikel werden wir uns mit dem \u00dcberwachungsplan im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) besch\u00e4ftigen und herausfinden, wer davon betroffen ist und welche Anforderungen daraus resultieren. Zudem werden wir die DEHSt-Pr\u00e4sentation vom 04.07.2023 betrachten, um einen umfassenden \u00dcberblick \u00fcber das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) in Deutschland zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n

Wer ist betroffen?<\/h2>\n\n\n\n

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat Auswirkungen auf das Biomethan, welches dem Erdgasnetz entnommen wird. Seit diesem Jahr unterliegt Biomethan dem nationalen Emissionshandel. Verpflichtet im Sinne des BEHG sind ab dem 1. Januar 2023 auch die Inverkehrbringer, bei denen erstmalig die Energiesteuer f\u00fcr Biomethan entsteht. In der Regel handelt es sich dabei um Biomethanh\u00e4ndler oder BGAAs.<\/p>\n\n\n\n

Die Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) regelt die Emissionsermittlung, das Berichtswesen und die Verifizierung im Rahmen des BEHG ab dem Jahr 2023 bis zum Jahr 2030. Es ist wichtig zu beachten, dass Brennstoffemissionen aus nachhaltiger Biomasse mit einem Emissionsfaktor von Null angesetzt werden k\u00f6nnen. Daf\u00fcr muss jedoch ein gesonderter Nachweis \u00fcber die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n

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Lassen Sie sich unverbindlich beraten<\/a><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

Welche Anforderungen resultieren bez\u00fcglich des \u00dcberwachungsplans im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Die Berichtspflicht im Rahmen des BEHG bezieht sich grunds\u00e4tzlich auf CO2-Emissionen aller im Energiesteuergesetz geregelten Energietr\u00e4ger, einschlie\u00dflich Biomethan. Allerdings k\u00f6nnen Brennstoffemissionen aus nachhaltiger Biomasse mit dem Emissionsfaktor Null angesetzt werden, was bedeutet, dass daf\u00fcr keine Emissionszertifikate abgegeben werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n

Um den Emissionsfaktor Null f\u00fcr biogene Emissionen gem\u00e4\u00df \u00a78 Absatz 2 EBeV 2030 verwenden zu k\u00f6nnen, muss ein Nachweis \u00fcber die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse der DEHSt vorgelegt werden. Dieser Nachweis muss entlang der Lieferkette erbracht werden, und es muss eine Massenbilanz gef\u00fchrt werden. Eine Voraussetzung f\u00fcr das Erfassen und Einreichen des Nachweises ist die Zertifizierung entlang der Lieferkette.<\/p>\n\n\n\n

Bisher waren nur Biomethananlagen mit mindestens 2 MW Feuerungsw\u00e4rmeleistung gem\u00e4\u00df der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung zertifiziert. Anlagen, die unter dieser Schwelle liegen und deren Biomethan in das Erdgasnetz eingespeist wird, m\u00fcssen sich nun m\u00f6glicherweise zertifizieren lassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Funktionalit\u00e4t f\u00fcr die \u00dcbertragung der Nachhaltigkeitsnachweise aus der Nabisy-Datenbank der BLE noch nicht technisch eingerichtet. Bis dies erfolgt ist, gilt eine \u00dcbergangsvorschrift, wonach ein elektronischer Nachweis \u00fcber ein anerkanntes Zertifizierungssystem (z.B. SURE) \u00fcbermittelt werden kann.<\/p>\n\n\n\n

DEHSt Pr\u00e4sentation vom 04.07.2023<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) f\u00fchrte eine Pr\u00e4sentation zum nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) in Deutschland durch, das als Ma\u00dfnahmenpaket zur Absicherung der Klimaziele dient. Es beinhaltet die CO2-Bepreisung f\u00fcr Sektoren au\u00dferhalb des EU-ETS. Das BEHG bildet den gesetzlichen Rahmen f\u00fcr das nEHS ab 2021. Die DEHSt ist f\u00fcr den Vollzug des nEHS und des EU-ETS verantwortlich. Die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel flie\u00dfen in den Klima- und Transformationsfonds, der verschiedene Klimaschutzma\u00dfnahmen sowie nationale und internationale Klimaschutzprojekte finanziert.<\/p>\n\n\n\n

Grundlegende Aspekte des \u00dcberwachungsplans<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Es gibt einen einfachen \u00dcP, der verwendet wird, wenn ausschlie\u00dflich Standardwerte gem\u00e4\u00df Anlage 2 EBeV 2030 verwendet werden. F\u00fcr andere F\u00e4lle gibt es den regul\u00e4ren \u00dcP, der insbesondere bei individueller Bestimmung von Berechnungsfaktoren und Brennstoffmengenermittlungen ohne Bezug auf die EnergieSt-Anmeldung genutzt wird. Der \u00dcberwachungsplan stellt die Compliance der Emissionsberichterstattung sicher, basierend auf genehmigten \u00dcberwachungsmethoden.<\/p>\n\n\n\n

Der \u00dcberwachungsplan bildet die Grundlage f\u00fcr die Erstellung aller Emissionsberichte ab 2024. Er muss f\u00fcr die Handelsperiode bis 2030 bis zum 31.10.2023 \u00fcber die DEHSt-Plattform mit den dazu zur Verf\u00fcgung gestellten elektronischen Vorlagen (Formular-Management-System, FMS) erstellt werden. Der \u00dcberwachungsplan beschreibt die \u00dcberwachungsmethodik zur Berechnung von Brennstoffemissionen. Grunds\u00e4tzlich muss die \u00dcberwachung der Emissionen transparent, vollst\u00e4ndig, vergleichbar, konsistent und genau sein. Neuanlagen (sind die Anlagen, die nach dem 29.02.2020 in Betrieb gegangen sind) m\u00fcssen den \u00dcberwachungsplan vor dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmals den Pflichten nach \u00a7 5 TEHG unterliegen, vorlegen. Das bedeutet, dass \u00dcberwachungspl\u00e4ne nicht erst bis zur Inbetriebnahme, sondern bereits vor dem erstmaligen Aussto\u00df von Treibhausgasen vorzulegen sind. Die \u00dcbermittlung der \u00dcberwachungspl\u00e4ne und deren Signatur m\u00fcssen auf elektronischem Weg \u00fcber die Virtuelle Poststelle (VPS) erfolgen. <\/p>\n\n\n\n

\u00c4nderungen des \u00dcberwachungsplans<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Es ist zwischen erheblichen und nicht erheblichen \u00c4nderungen des \u00dcberwachungsplans zu unterscheiden. Daraus entstehen n\u00e4mlich unterschiedliche Anzeigepflichten. Erhebliche \u00c4nderungen sind dabei z.B.: <\/p>\n\n\n\n