Skip to content
agriportance

Jahresrückblick auf den Biomethanmarkt 2025

Was ist der Unterschied – und wofür brauche ich welchen?
agriportance GmbH
agriportance GmbH

Einleitung: Ein Jahr der Verzögerungen

2025 prägte ein klares Muster den europäischen Biomethanmarkt: die Aufschiebung wichtiger gesetzlicher Entscheidungen. Diese Verzögerungen – von der Unionsdatenbank über das Biomassepaket bis zur BImSchG-Novelle – erhöhten die Unsicherheit für alle Marktakteure das ganze Jahr über. Den größten Einfluss auf das Marktgeschehen hatte jedoch das Inkrafttreten der FuelEU Maritime-Verordnung (EU 2023/1805).

Internationale Entwicklungen

 

FuelEU Maritime: Neue Dynamik im Markt

 

Der neue Absatzmarkt für Schifffahrtskraftstoffe fragte auf einen Schlag ein erhebliches Volumen nach und weckte dadurch großes Interesse im Sektor. Die FuelEU Maritime-Verordnung basiert hinsichtlich der Emissionsberechnung auf der RED II und schafft einen starken Anreiz für Kraftstoffe mit besonders niedrigen Treibhausgas-Werten (THG-Werten), wie Biomethan aus Wirtschaftsdüngern.

 

Anfänglich bestand rechtliche Unsicherheit bezüglich der Anrechnungsfähigkeit von Energiemengen, die bereits eine Einspeisevergütung erhalten hatten. Die EU-Kommission beantwortete diese Frage am 10. April 2025 – auf Nachfrage von agriportance – unbefriedigend: Nach Auffassung der Kommission ist eine Doppelanrechnung ausgeschlossen, da jeweils unterschiedliche Akteure verpflichtet sind: bei der RED die Mitgliedstaaten, bei FuelEU Maritime die Schifffahrtsunternehmen. Außerdem führte die Kommission an, dass dies die Kosten für die Verpflichteten senken würde.

Diese Regelung erwies sich jedoch vor diesem Hintergrund als unausreichend. Die subventionierten Bio-LNG-Mengen reichen nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Die Preise für entsprechende Nachweise verdreifachten sich 2025. Bereits im Sommer gab es keine niederländischen oder dänischen Mengen mehr. Zudem sind Produzenten aus Ländern wie Deutschland, die keine Einspeisevergütung erhalten, effektiv aus diesem Markt ausgeschlossen.

 

Die Nachfrage ist bereits im ersten Jahr beachtlich: Erste Ausschreibungen erreichten ein Volumen von mehreren Terawattstunden. Basierend auf der Flottenentwicklung der Reedereien ist von weiter wachsendem Bedarf auszugehen. Für den Marktzugang spielt jedoch die Förderstruktur in Europa eine wichtige Rolle. Da sowohl subventionierte als auch unsubventionierte Biomethanmengen zugelassen wurden, konnten in der Anfangsphase größere Volumina aus Ländern mit förderbasierten Einspeisetarifen wettbewerbsfähiger angeboten werden als unsubventionierte Mengen aus Deutschland.

 

Unionsdatenbank: Weitere Verzögerungen

 

Die Unionsdatenbank (UDB), die ursprünglich im November 2024 für erneuerbare Gase verpflichtend werden sollte, verzögert sich deutlich. Die laufenden Abstimmungen deuten darauf hin, dass die vollständige Einführung erst zwischen Ende 2026 und Anfang 2027 erfolgen könnte. Die Entwicklung einer einheitlichen europäischen Lösung unter Einbindung bestehender nationaler Register erweist sich als komplexer als erwartet.

Insgesamt wird erwartet, dass eine harmonisierte Datenbank mittelfristig zur Marktstabilität beitragen und langfristig zu administrativen Erleichterungen führen kann. In der Anfangsphase sorgt die Aussicht auf zusätzliche Dokumentationspflichten jedoch vereinzelt für Bedenken, insbesondere bei kleineren Betrieben.

 

Nationale Gesetzgebung

 

Biomassepaket: Verspätete Genehmigung

 

Das Biomassepaket wurde am 21. Februar 2025 verabschiedet, erhielt jedoch bis kurz vor der Ausschreibung zum 1. Oktober keine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Dadurch traten einige verschärfte Regelungen, wie der reduzierte Maisdeckel oder die Vergütung nach Betriebsviertelstunden, unmittelbar in Kraft, während andere vorteilhafte Elemente erst kurz vor der Oktober-Ausschreibung wirksam wurden. Die vollen Auswirkungen des Biomassepaketes werden sich also erst bei der Ausschreibung im April 2026 bemerkbar machen.

 

BImSchG-Novelle: Weitreichende Änderungen

 

Der Referentenentwurf zur Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) befand sich monatelang in der Abstimmung und wurde erst Anfang Dezember vom Kabinett beschlossen, obwohl er zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Die vorgesehenen Änderungen werden voraussichtlich deutliche Auswirkungen auf den Biomethanmarkt haben:

  • Ende der Doppelanrechnung fortschrittlicher Kraftstoffe
  • Verschärfte Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Kontinuierlicher Anstieg der THG-Quote bis 2040

Während der Wegfall der Doppelanrechnung die Wettbewerbsfähigkeit von Biomethan gegenüber anderen Erfüllungsoptionen herausfordern könnte, stärken die geplanten Nachhaltigkeitskriterien und die höhere Quote den THG-Markt insgesamt. Die Entwicklung bleibt dennoch schwer prognostizierbar, insbesondere da die verfügbaren Betankungskapazitäten im Schwerlast- und Gassektor nur begrenzt wachsen. Kurzfristig hatte vor allem der BImSchG-Kabinettsentwurf, der erst zwei Wochen vor Jahresende veröffentlicht wurde, starke Auswirkungen auf den Quotenmarkt: Die Preise für THG-Zertifikate stiegen auf über 500 €/tCO₂, während der Preis für kraftstofffähiges Biomethan unverändert bei ca. 13 ct/kWh blieb.

 

EnWG-Referentenentwurf: Unmut bei Einspeiseanlagen

 

Für Einspeiseanlagen sorgte der Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), einschließlich des geplanten Außerkrafttretens der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), für erheblichen Unmut. Für Neuanlagen ist hier nicht geregelt, wie Netzanschlussbegehren geregelt werden sollen. Bisher hatten Biomethan-Einspeiseanlagen eine präferenzielle Behandlung genossen und mussten bei Netzanschlüssen von weniger als einem Kilometer die Kosten nur zu 25 % selbst tragen.

 

Marktentwicklungen und Preise

 

Im deutschen Markt gab es gegenläufige Entwicklungen. Während das erste Quartal für Wirtschaftsdüngerbiomethan durch hohe verfügbare Mengen – vor allem durch freiwerdende Mengen aus Verträgen mit Landwärme – herausfordernd war, setzte nach dem Preistief im Mai ein kontinuierlicher Aufwärtstrend ein. Diese Marktentwicklung führte zu einer stabilen Nachfrage im inländischen THG-Quotenmarkt, wodurch sich der Preis dort bis Jahresende auf rund 13 ct/kWh erholte.

 

Demgegenüber war bei Reststoff- und NawaRo-Qualitäten (Nachwachsende Rohstoffe) ein fortschreitender Preisrückgang zu beobachten. Während zu Jahresbeginn noch über 9 ct/kWh für Reststoffqualitäten in Spot Deals gezahlt wurden, lagen die Preise zuletzt knapp über 7 ct/kWh. Als stabilisierender Faktor erwies sich der britische Kraftstoffsektor (RTFO), der sich als verlässlicher Absatzmarkt etablierte.

 

Für NawaRo-Biomethan, das vor allem im EEG eingesetzt wird, bleibt die Situation herausfordernd: Der Rückgang an Blockheizkraftwerken (BHKWs) im Stromsektor, den das Branchenbarometer der dena verdeutlichte, reduziert die Absatzmöglichkeiten spürbar. Zudem setzen ausländische Märkte verstärkt auf Reststoffpfade, was die Nachfrage nach Energiepflanzenbiomethan weiter begrenzt.

 

Ausblick 2026

 

Mit Blick auf 2026 zeichnet sich ab, dass die Nachfrage nach besonders klimawirksamen Pfaden weiterwachsen wird. Die Niederlande stellen mit der Umstellung ihres Systems auf emissionsbasierte Kriterien (Bijmengenverplichting – Beimischungsverpflichtung) bereits 2026 einen wichtigen Weichensteller dar. Auch im Vereinigten Königreich sind ähnliche Entwicklungen in der Entwicklung.

 

Für Wirtschaftsdüngerpfade entstehen dadurch vielfältige und stark wachsende Absatzmöglichkeiten. Reststoffpfade profitieren ebenfalls, wenn auch in geringerem Umfang. Produzenten von NawaRo-Biomethan hingegen bleiben stark von der deutschen Gesetzgebung abhängig. Ein mögliches Biomassepaket 2.0 könnte hier wichtige Impulse setzen, insbesondere um bestehende Produktionskapazitäten zu sichern und wirtschaftlich nutzbar zu halten.